
Stromkennzeichung Budenheim
Was ist die Stromkennzeichnung und wo finde ich sie?
Alle Energieversorger in Deutschland sind dazu verpflichtet, ihren Kunden regelmäßig eine Stromkennzeichnung für einzelne Tarife und ihren gesamten Strommix zugänglich zu machen – z.B. zusammen mit der Stromrechnung. Die Kennzeichnung gibt Auskunft über die Zusammensetzung und Herkunft des Stroms. Sie zeigt also den Anteil an erneuerbaren Energien, fossilen Energieträgern und Kernenergie. Zusätzlich müssen auch die Umweltauswirkungen wie etwa der CO₂-Ausstoß oder die radioaktive Abfallmenge angegeben werden.
Wie ist der Zusammenhang zwischen Herkunftsnachweisen und Stromkennzeichnung?
Herkunftsnachweise für Ökostrom sollen eigentlich genau das tun, was ihr Name sagt: die Stromherkunft nachweisen. Die Nachweise werden allerdings nicht automatisch zusammen mit den entsprechenden Strommengen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen verkauft, sondern europaweit separat gehandelt. Ein HKN muss also weder aus dem gleichen Kraftwerk stammen wie der Strom, noch muss Herstellungs- und Lieferland identisch sein.
Ein Beispiel: Der deutsche Energieversorger E. erzeugt eine Megawattstunde Strom in einem Kohlekraftwerk. Gleichzeitig läuft irgendwo in Norwegen ein Wasserkraftwerk, also eine Erneuerbare-Energien-Anlage. Diese Anlage kann für jede produzierte Megawattstunde Wasserstrom einen HKN ausstellen und verkaufen – zum Beispiel an Energieversorger E., der so seine Megawattstunde Kohlestrom als „grün“ vermarkten darf. CO₂-Einsparung? Fehlanzeige. Denn es werden keine neuen sauberen Kraftwerke gebaut und der Anteil erneuerbarer Energien im Stromsee wird nicht größer. Vom Handel mit den HKN profitieren in diesem Fall nur Energieversorger E. und die Wasserwirtschaft in Norwegen.
Wie setzt sich der Strom bei Gemeindewerken Budenheim zusammen?
Unser Strommix bestand im Jahr 2025 für alle unsere Stromtarife wie gewohnt aus 100% Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis.
Lieferland der Herkunftsnachweise:
Deutschland | 58% |
Frankreich | 42% |