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Steckerfertige Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerke)

Solaranlagen können auch in Form einer steckerfertigen PV-Anlage (Balkonkraftwerke) im deutschen Stromnetz seit 2018 genehmigungsfrei betrieben werden. Balkonkraftwerke werden in der Regel direkt über eine Steckdose an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen und sind auf 800 Watt (Einspeiseleistung am Wechselrichter) begrenzt. Die Leistung der installierten Module dürfen die Grenze 2000 Watt nicht übersteigen.


Zähler
Die Einspeisung von Strom in das Netz muss stets gemessen und bilanziert werden. Die Gemeindewerke werden daher den bisherigen Bezugszähler beispielsweise durch einen sogenannten Zweirichtungszähler austauschen, sofern die Einspeisung nicht durch eine technische Einrichtung jederzeit ausgeschlossen ist. Alle elektronischen Zähler ab dem Baujahr 2019 erfüllen diese Eigenschaft im Netzgebiet der Gemeindewerke. Für den Zählerwechsel entstehen keine Kosten.


Rechte und Pflichten
des EEG gelten grundsätzlich in gleicher Weise wie für andere Solaranlagen auch für Balkonkraftwerke. Meist werden Balkonkraftwerke vor allem zur Eigenversorgung genutzt. Sofern dies nicht durch eine technische Einrichtung ausgeschlossen ist, werden Überschüsse in das Netz eingespeist.


Meldepflichten
Eine Balkonkraftwerk muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist nach der Inbetriebnahme vorzunehmen, auf: www.marktstammdatenregister.de


Technische Anforderungen
Informationen zu den technischen Anforderungen, auf welche Weise eine Balkonanlage über eine Steckdose mit dem Haus- oder Wohnungsstromkreis (und dadurch mittelbar mit dem Netz) verbunden werden kann, stellt der VDE zur Verfügung.