Das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Pflichten & Herausforderungen für Energieversorgungsunternehmen
Im September 2016 ist das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ in Kraft getreten. Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist der Aufbau eines intelligenten Stromnetzes, um die Netzstabilität bei einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien zu gewährleisten. Den Kern dieses neuen Gesetzes bildet das sogenannte „Messstellenbetriebsgesetz“ (MsbG). Hierdurch wird die Einführung intelligenter Messtechnik, also der flächendeckende Einbau neuer Stromzähler in Haushalten und Betrieben, grundsätzlich festgelegt.
Die Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme betrifft alle Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh und bei EEG- und KWK-Anlagen mit über 7 kW (§§ 29 ff. MsbG). Liegen der Jahresstromverbrauch bzw. die installierte Leistung der Anlage unter den genannten Werten, ist der Einbau durch den „grundzuständigen Messstellenbetreiber“ (gMSB) freigestellt. Jedoch sind auch diese Messstellen mit modernen Messeinrichtungen auszustatten. Für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Geräte ist dabei der jeweilige Messstellenbetreiber verantwortlich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Fragen und Antwortbeispielen:
Häufig gestellte Fragen und Antworten:
Der Messstellenbetreiber ist für den korrekten Betrieb der Messtechnik sowie der Ablesung der Verbrauchswerte verantwortlich.
Die Gemeindewerke Budenheim AöR sind der grundzuständige Messstellenbetreiber für das Budenheimer Stromnetz.
Die Stromerzeugung wird mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien dezentraler und volatiler. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb sowie die Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage. Mit der Einführung der intelligenten Messsysteme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen.
Mit Hilfe der neuen Geräte können beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage während der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berücksichtigen. Außerdem können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um das Stromnetz stabil zu halten.
Als moderne Messeinrichtung bezeichnet man einen elektronischen Zähler.
Dieser kann, im Gegensatz zu den bisher verbauten mechanischen Zählern, die aktuell bezogene Leistung, sowie den Stromverbrauch der letzten 24 Monate anzeigen.
Wird die moderne Messeinrichtung mit einem Kommunikationsmodul (dem so genannten Smart Meter Gateway) ausgestattet, spricht man bei dieser Kombination von einem intelligenten Messsystem. Dieses Messsystem ist über das Smart Meter Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Das Smart Meter Gateway dient als Datendrehscheibe und kann unter anderem die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten.
Moderne Messeinrichtungen sollen nach den Vorstellungen des BMWi die bestehenden, oft noch mechanischen, Stromzähler bis 2032 in allen Haushalten ersetzen.
Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben. Messstellenbetreiber haben jedoch die Option, auch bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden intelligente Messsysteme einzusetzen, solange sie sich an sehr strikte Preisvorgaben halten.
Auch Stromerzeuger mit Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab 7 kW installierter Leistung erhalten ein intelligentes Messsystem sowie Besitzer von Wärmepumpen, Elektroautos oder Speicherheizungen - sofern die Stromzähler unterbrechbar sind.
Ja, der Einbau der neuen Messtechnik ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen den Stromkunden die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen.
Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.
Das Gesetz sieht für die verschiedenen Verbrauchsklassen gestaffelte Preisobergrenzen vor: So sollen zum Beispiel Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden (kWh) und Anlagenbetreiber von Stromerzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung für das intelligente Messsystem maximal 100 EUR im Jahr bezahlen.
Für höhere Verbrauchsklassen liegt die Preisobergrenze höher (z.B. für 10.000 – 20.000 kWh bei 130 EUR), wobei auch ihr Kosteneinsparpotenzial höher ausfällt.
Liegt der Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh ist der Einbau eines intelligenten Messsystems ohnehin optional (freiwillig). Auch hier gelten aber Preisobergrenzen, die sich je nach Jahresverbrauch wie folgt staffeln:
Bis 2.000 kWh maximal 23 EUR/ Jahr
2.000 – 3.000 kWh maximal 30 EUR/ Jahr
3.000 – 4.000 kWh maximal 40 EUR/ Jahr
4.000 – 6.000 kWh maximal 60 EUR/ Jahr
Für eine moderne Messeinrichtung zahlen Sie maximal 20€ brutto im Jahr.
Intelligente Messsysteme erheben alle 15 Minuten Zählerstandsgänge oder Lastgänge und übermitteln sie an das Smart-Meter-Gateway. Dieses kann die Daten verarbeiten und automatisch übertragen. Für die Stabilität des Stromnetzes ist es entscheidend, dass zeitnahe Informationen zur Stromeinspeisung, zum Beispiel aus großen Windparks, oder zum Strombezug aller Elektroautos in der gleichen Straße, vorliegen. Detailliertere Informationen zum Stromverbrauch innerhalb eines gewöhnlichen Haushalts werden weder ermittelt noch benötigt.
Bei intelligenten Messsystemen kann das Smart-Meter-Gateway die Daten, die von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen erhoben werden, bündeln, verarbeiten und versenden.
Bei einem Einfamilienhaus können so zum Beispiel die Einspeiseinformationen der PV-Anlage mit den Verbrauchsinformationen der Wärmepumpe und des Elektroautos zusammengefasst werden.
Die Daten werden von den Messstellenbetreibern verwaltet. Sie müssen personenbezogene Messwerte löschen, sobald sie diese nicht mehr zwingend benötigen. In jedem Fall besitzen die Kunden die Hoheit über ihre Daten. Soll eine weitere Nutzung der Daten etwa beim Abschluss eines variablen Stromtarifes erfolgen, muss der Verbraucher diesem zunächst zustimmen.
Zur Sicherung der Daten schreibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Schutzprofile und strenge technische Richtlinien vor. Diese garantieren maximalen Datenschutz und maximale Datensicherheit und sind als Bestandteil des Messstellenbetriebsgesetzes für alle Zählerhersteller und Messstellenbetreiber verbindlich einzuhalten.
Mit Hilfe von Zertifikaten gewährleistet das BSI darüber hinaus, dass alle Beteiligten die Anforderungen umsetzen. Bei intelligenten Messsystemen stellen die Vorgaben sicher, dass Kunden die Hoheit über Ihre Daten behalten und kein unbefugter Zugriff auf das intelligente Messsystem erfolgt. Die Absicherung der Daten ist vergleichbar mit der im Bankgeschäft.
Link des BSI zum Thema Smart Meter
Für Sie als Endverbraucher / Kunde ergeben sich durch die neue Technik u.a. folgende Vorteile.
So lassen sich die Verbräuche in Zukunft jederzeit einsehen und daraufhin noch effizienter lenken,
"Stromfresser" können so einfacher erkannt werden und ggfls. durch energiesparende Verbraucher ersetzt werden.
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ergeben sich durch die neue Technik hohe Einsparpotentiale. Auf Grundlage der Messwerte lässt sich das Energiemanagement und z. B. Maschinenauslastungen optimieren. Variable Tarife der Energieversorger helfen dann bei der Optimierung der Kosten.
Besitzer von Photovoltaik-Anlagen profitieren ebenfalls von intelligenten Messsystemen. Anhand der Daten lassen sich Energieerzeugung und -verbrauch im eigenen Haus genau aufeinander abstimmen. Der Zukauf von externem Strom kann so auf ein Minimum begrenzt werden.
Ansprechpartner
Matthias Nauth
Tel.: 06139/9306-153