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Strompreisbremse

Am 15.12.2022 hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für die Gemeindewerke bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen.

Bei Privathaushalten und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh funktioniert die Strompreisbremse wie folgt:

  • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto).
  • Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
  • Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.

Beispielrechung:
Bestandskunden mit einem Arbeitspreis von 46,30 Ct/kWh und einem Verbrauch von 3.500 kWh werden bei gleichbleibendem Verbrauch mit ca. 176,40€/Jahr entlastet. (je 1.000 kWh ca. 50€/Jahr)

Wie hoch Ihre Entlastung durch die Strompreisbremse ausfällt, hängt davon ab

  • wie viel Sie im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht haben,
  • wie viel Sie im aktuellen Abrechnungszeitraum verbrauchen.

Endverbraucher sowie mittlere und große Unternehmen mit einemJahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden werden ebenfalls bei den hohen Energiekosten durch die Strompreisbremse entlastet. Bei einem Stromverbrauch über 30.000 kWh greift folgende Entlastung: Für 70 % des Verbrauchs zahlt man 13 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer. Für den Stromverbrauch über 70 % gilt der vereinbarte Arbeitspreis.

  • Für Entnahmestellen, die über standardisierte Lastprofile beliefert werden (wie z. B. Haushaltskunden, aber auch Unternehmen), liegt den 70 % Verbrauch der Strompreisbremse die Verbrauchsprognose zugrunde.
  • Für Entnahmestellen, die nicht über standardisierte Lastprofile beliefert werden, werden die 70 % Verbrauch auf Basis des gemessenen Verbrauchs im Jahr 2021 ermittelt.

Aber egal ob kleiner oder großer Stromverbraucher, für jeden lohnt es sich, Energie zu sparen: Denn je weniger Strom Sie verbrauchen, desto geringer wird der Anteil Ihres Verbrauchs, den der Staat nicht gedeckelt hat, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Es lohnt sich also immer, den Stromverbrauch soweit zu reduzieren, um im Rahmen der staatlich bezahlten Preisbremsen zu bleiben.