Schutz der Wasserleitung und Wasserzähler vor Frost
Wie jedes Jahr weisen die Gemeindewerke Budenheim darauf hin, dass Wasserleitungen und Wasserzähler in ungeschützten Bereichen vor Frost zu schützen sind.
Da jeder für seine Anlage selbst verantwortlich ist und im Schadensfall die Kosten zu tragen hat, sollten im eigenen Interesse folgende Hinweise beachtet werden:
Im Winter nicht benötigte Leitungen absperren und vollständig entleeren. Die Entleerungsventile sollten ständig geöffnet bleiben.
Die Hauseinführungen des Wasseranschlusses, den Wasserzählerraum und die Räume, in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwänden installiert sind, sichern und abdichten, damit Luftzug vermieden wird.
Leitungen, die nicht entleert werden können, sind in geeigneter Weise vor Frost zu schützen. Dämmstoffe unbedingt trocken halten.
Erscheinen die vorstehenden Maßnahmen als nicht ausreichend, können frostgefährdete Räume durch zugelassene Wärmequellen erwärmt oder Leitungen durch geeignete Rohrbegleitheizungen geschützt werden. Ihr Installationsbetrieb berät Sie hierzu gerne.
Wasserzählerschächte sind durch Einlegung von geeignetem Dämmmaterial vor Frosteinwirkung schützen. Tipp: Vor dem Einbringen des Dämmstoffes eine herausnehmbare Einlage vorsehen, damit Absperreinrichtungen und Zähler zugänglich bleiben. Etwaige Be- und Entlüftungen der Schächte sind abzudichten. Schachtdeckel säubern und einfetten.
Schäden an der Anschlussleitung und an der Wasserzähleranlage unverzüglich der Gemeindewerke Budenheim melden. Für Schäden hinter der Zähleranlage wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur.