Hintergründe der temporären Abschaltung der Straßenbeleuchtung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen. Die Alarmstufe folgt auf die am 30. März 2022 aktivierte Frühwarnstufe. Das Krisenteam Gas ist bereits seit der Frühwarnstufe aktiv, um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle der Gasversorgung vorbereitet zu sein. Im Zuge des Notfallplanes sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch die öffentliche Hand zur Einsparung von Energie aufgefordert. Dazu gehört auch Gas, da ein nicht unerheblicher Anteil der elektrischen Energie durch Gaskraftwerke produziert wird. Weitere Informationen zum Notfallplan Gas sind auf https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/start.html nachlesbar.
Durch die temporäre Abschaltung der Straßenbeleuchtung werden ca. 150.000 kWh jährlich eingespart, dies entspricht rund 70 Tonnen CO²-Emissionen.
„Selbst die Universitätsstadt Tübingen mit ca. 90.000 Einwohner schaltet zu bestimmten Nachtstunden die Straßenbeleuchtung ab“, erläutert Bürgermeister Stephan Hinz. „Der Gemeinderat Budenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. November 2022 einstimmig die nunmehr geltende Regelung beschlossen, dass in der Zeit von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr die Straßenbeleuchtung abgeschaltet wird. Dass es auch ohne Straßenbeleuchtung geht, zeigt die Partnergemeinde Wiesmoor in Ostfriesland mit rund 13.400 Einwohnern“.