Neues Gesetz: Änderung bei Zahlungen an die Gemeindewerke Budenheim AöR
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt ein neues EU-Gesetz zum sogenannten Emp-fängerabgleich bei Überweisungen in Kraft. Das Ziel: für mehr Sicherheit und Transparenz im Zahlungsverkehr sorgen. Neben Banken und Unter-nehmen betrifft die neue Regelung auch die Gemeindewerke Budenheim AöR als öffentliche Einrichtung.
In diesem Zusammenhang weisen die Gemeindewerke Budenheim darauf hin, dass zum Stichtag 9. Oktober 2025 bei allen Überweisungen als Zahlungsempfänger zwingend „Gemeindewerke Budenheim AöR“ anzugeben ist. Betreffende Bürgerinnen und Bürger sowie Dienstleistungsunternehmen werden gebeten, dies bei künftigen Zahlungen zu beachten und den genannten Empfängernamen dahingehend anzupassen.
Zum Hintergrund: Das neue Gesetz sieht konkret vor, dass künftig bei jeder SEPA-Überweisung der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN automatisch abgeglichen wird – der sogenannte Empfängerabgleich. Damit soll das Risiko von Betrugsfällen sowie Zahlendrehern bei der Eingabe von Bankverbindungen deutlich reduziert werden.